Mobile Heizcontainer sind eine schnelle und zuverlässige Lösung für temporäre Wärmeversorgung – ob auf Baustellen, bei Heizungsausfällen oder in der Übergangszeit bei Sanierungen. Doch viele stellen sich die Frage:
Braucht man für den Betrieb eines Heizcontainers eigentlich eine Genehmigung?
In diesem Artikel erklären wir, wann und warum eine Genehmigung notwendig ist, wer sie erteilt – und wie Mobile Energy Sie dabei unterstützt.
1. Was genau ist ein mobiler Heizcontainer?
Ein mobiler Heizcontainer ist eine transportable, anschlussfertige Heizlösung, die flexibel und temporär Wärme oder Kälte bereitstellt – genau dort, wo sie gebraucht wird. Mobile Energy bietet ein breites Spektrum an mobilen Wärme- und Kältelösungen für die temporäre Versorgung verschiedenster Einsatzorte – von Baustellen und Bestandsgebäuden bis hin zu Industriehallen, Events oder Notfällen.
Unsere mobilen Heizlösungen sind in verschiedenen Leistungsklassen verfügbar – von 21 kW bis 5.000 kW. Je nach Bedarf kommen Technologien wie Wärmepumpen, Pelletheizungen, Öl oder Gas zum Einsatz.
Alle Anlagen sind technisch geprüft, anschlussfertig konzipiert und lassen sich einfach integrieren oder autark betreiben – für maximale Versorgungssicherheit bei minimalem Installationsaufwand.
2. Braucht man eine Genehmigung?
Nein, aber manchmal schon. Eine Genehmigung ist nicht grundsätzlich erforderlich – sie hängt vom Einsatzzweck, der Dauer und dem Aufstellort ab.
Situation | Genehmigung erforderlich? | Erläuterung |
---|---|---|
Aufstellung auf privatem Gelände (bis zu 3 Monate) | ✅ Nein | Kurzfristige Einsätze auf eigenem Grundstück sind in der Regel genehmigungsfrei. Dennoch sollten lokale Bauvorschriften geprüft werden. |
Aufstellung auf privatem Gelände (länger als 3 Monate) | ❌ Ja | In einigen Bundesländern gilt eine Anlage nach 3 Monaten als ortsfest und benötigt eine Baugenehmigung. |
Aufstellung auf öffentlichem Grund | ❌ Ja | Für die Nutzung öffentlicher Flächen ist stets eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. |
Feuerungswärmeleistung über 350 kW | ❌ Ja | Anlagen mit einer Leistung über 350 kW können unter das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG*) fallen und benötigen ggf. eine Genehmigung. |
Nähe zu sensiblen Bereichen (z. B. Schulen, Kliniken) | ❌ Ja | Zusätzliche Prüfungen können erforderlich sein, um sicherzustellen, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen auftreten. |
*Was ist das BImSchG? Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt den Schutz von Mensch, Umwelt und Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen – z. B. durch Abgase, Lärm oder Gerüche. Bei mobilen Heizcontainern mit einer Feuerungswärmeleistung ab 350 kW kann das BImSchG greifen. In solchen Fällen muss geprüft werden, ob eine Anzeigepflicht oder sogar eine Genehmigung nach § 4 BImSchG besteht. Das betrifft vor allem große Anlagen oder längere Einsätze im öffentlichen Raum. |
3. Wie lange darf ein Heizcontainer stehen?
Die Aufstellungsdauer beeinflusst den Genehmigungsbedarf:
- Bis zu 3 Monate: Meist genehmigungsfrei.
- 3 bis 6 Monate: Gilt oft als „fliegender Bau“, teilweise erleichtert zulässig.
- Über 6 Monate: Gilt als ortsfest – meist mit Baugenehmigungspflicht.
4. Wer ist zuständig?
Je nach Einsatz sind unterschiedliche Behörden involviert:
- Bauamt: baurechtliche Genehmigung
- Umweltamt: Emissions- und Immissionsschutz
- Straßenverkehrsbehörde: bei Aufstellung im öffentlichen Raum
- Bezirksschornsteinfeger: technische Abnahme und Freigabe
5. Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei genehmigungspflichtigen Einsätzen sind in der Regel folgende Dokumente erforderlich:
- Technische Datenblätter
- Aufstellungsplan mit Abständen
- Emissionsnachweise / Herstellerdokumentation
- Sicherheitsnachweise (z. B. TÜV)
- Brandschutzkonzept (falls erforderlich)
- Nachweise zu Wartung und Betriebssicherheit
6. Wie unterstützt Mobile Energy?
Wir liefern nicht nur mobile Wärme – wir begleiten Sie durch den gesamten Genehmigungsprozess. Von der richtigen Anlagenauswahl über technische Nachweise bis zur Schornsteinfegerabnahme stehen wir Ihnen mit Erfahrung zur Seite.
Sie planen den Einsatz eines mobilen Heizsystems?
Sprechen Sie mit uns – wir unterstützen Sie beim Durchlaufen des Genehmigungsprozesses.