Fragen und Antworten

FAQ Mobile Heizungen

Im Bereich FAQ finden Sie die Antworten zu häufig gestellten Fragen zu unseren mobilen Heizzentralen.

  • Je nach Anforderung bezüglich Leistungsgröße, externem Zubehör, der Entfernung zum Einsatzort sowie der Verfügbarkeit aufgrund der aktuellen Marktsituation bieten wir eine Lieferung der gewünschten Heizzentrale innerhalb von 48 Stunden, Lieferung der Heizcontainer innerhalb von 5 Werktagen.

  • Sollte der Bedarf oder die Einsatzdauer öfter oder länger stattfinden, kann es wirtschaftlicher sein ein mobiles Heizgerät oder eine mobile Kälteanlage zu kaufen.
  • Ein entsprechendes Angebot als Entscheidungsgrundlage ist jederzeit kurzfristig und unkompliziert nach Absprache ausgearbeitet.
  • Ebenfalls ist es möglich eine „Hybridlösung“ aus Miete und Kauf zu realisieren, sofern mit längeren Lieferzeiten gerechnet werden muss.
  • Sofern der Einsatz der mobilen Heizzentrale weniger als 6 Monate beträgt, ist keine Anmeldung erforderlich. Der Einsatz läuft unter dem Passus „fliegender Bau“.
  • Beträgt die Dauer des Einsatzes der mobilen Heizzentrale mehr als 6 Monate, ist eine Anmeldung über die zuständige Behörde (z.B. das Landratsamt) erforderlich. Auch muss hier ein Einverständnis bzw. eine Abnahme durch den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister erfolgen.

  • Wir bieten eine „Komplettlösung“ an, diese umfasst die Anlieferung, Aufbau, Anschluss und die Inbetriebnahme durch eigenes Fachpersonal.
  • Auch für die Herstellung der erforderlichen Anschlusspunkte sind unsere Servicetechniker bestens geeignet.
  • Keine Schnittstellen oder Abstimmungsprobleme, da die Komplettlösungen durch einen Ansprechpartner geplant, koordiniert und bis zum Ende abgewickelt wird.

  • Der Untergrund muss tragfähig (verdichtet) sein.
  • Der Aufstellort sollte eben sein.
  • Die Zufahrt zum Aufstellort muss für den LKW (Lieferung von Heizöl, Pellets) befahrbar sein.
  • Im Falle einer Aufstellung auf öffentlichem Grund ist eine Genehmigung durch die entsprechende Behörde bauseits einzuholen.
  • Zusätzlich erforderliche Maßnahmen werden im Falle einer Anmeldung der Anlage durch die entsprechende Behörde mitgeteilt.
  • Die mobile Heizungsanlage wird vor, je nach Mietzeitraum, während und nach einem Mieteinsatz gründlich gewartet und einer Funktionskontrolle unterzogen.
  • An unserem speziell errichteten Prüfstand werden alle mobilen Heizanlagen in allen Lastbereichen überprüft.
  • Die mobile Heizung ist mit SIM-Karten-Routern und LTE-Antennen ausgestattet, welche es ermöglichen, die Heizungsanlage dauerhaft fernzuüberwachen. Es erfolgt eine Störmeldeweiterleitung in Echtzeit, die es ermöglicht, schnell und zuverlässig einen Servicetechniker zur Behebung einer eventuellen Störung an die mobile Heizzentrale zu schicken.
  • Zusätzliche Positionen wie An- und Abtransport, Anbindung (hydraulischer Anschluss) an den Bestand oder die Herstellung der erforderlichen Einspeisepunkte sowie Inbetriebnahme und Einweisung sind bevorzugt einzeln auszuschreiben. Auf Bedarf kann jedoch auch eine „all inclusive“ Variante angefordert werden.
  • Zu bauseitigen Leistungen gehören die Bereitstellung des erforderlichen Stromanschlusses und gegebenenfalls die Organisation des Brennstoffes, wobei diese auch über ein Brennstoffmanagement angeboten wird.
  • Der Anschluss erfolgt in den meisten Fällen mit flexiblen Schläuchen.
  • In einzelnen Fällen, je nach Standzeit und Leistung, kann die mobile Heizzentrale auch über einen Festanschluss mit starrem Rohr angeschlossen werden.
  • Ist kein Anschlusspunkt für die mobile Heizzentrale im Bestand vorhanden, wird dieser gerne nach Absprache mit angeboten und ausgeführt.
  • Als bevorzugte Abrechnungseinheit dient die Mietdauer in Tagen. Es sind auch wöchentliche oder monatliche Abrechnungseinheiten bei Bedarf möglich.